Beitragsordnung

  1. Der Jahresbeitrag für Vereinsmitglieder beträgt mindestens 24,-- €.
  2. Der Jahresbeitrag für juristische Personen oder sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen beträgt mindestens 100,-- €.
  3. Für Mitgliedschaften, die innerhalb des laufenden Geschäftsjahres beginnen oder enden wird der volle Jahresbeitrag erhoben.

Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 16. Juni 2008.