Beitragsordnung
- Der Jahresbeitrag für Vereinsmitglieder beträgt mindestens 24,-- €.
- Der Jahresbeitrag für juristische Personen oder sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen beträgt mindestens 100,-- €.
- Für Mitgliedschaften, die innerhalb des laufenden Geschäftsjahres beginnen oder enden wird der volle Jahresbeitrag erhoben.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 16. Juni 2008.